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bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten des Heilpraktikers von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Ebenso kann ich auch keine Behandlung auf Rezept (z.B. Massagen, Lymphdrainage) ausführen. Einige private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder auch Beihilfe erstatten (je nach Versicherungsvertrag) die Heilpraktikerkosten ganz oder teilweise. Der nicht erstattungsfähige Betrag muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt.
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